WIRD DER RAT DER STADT GOSLAR UMGANGEN?
Pressemitteilung GRÜNE PARTEI 42 zur Mitteilung: „Haushalt: Strenger Blick auf alle Ausgaben“ in der GZ am 22.5.2025
Der Haushalt 2025 ist vom Rat beschlossen und vom Land genehmigt. Nun kontrollieren die Oberbürgermeisterin und der erste Stadtrat alle Ausgaben über 10.000 €.
Die Ratsgruppe „GRÜNE PARTEI 42“ äußert ihre Bedenken hinsichtlich der aktuellen Haushaltsbeschränkungen der Oberbürgermeisterin. Der vom Rat beschlossene Haushalt ist genehmigt und soll nun umgesetzt werden. Anke Berkes erläutert dazu: „Bereits im Dezember haben wir gefordert, ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, um klare Prioritäten zu setzen. Die Mehrheit hat diese Forderung trotz Kenntnis der angespannten Finanzlage abgelehnt und mit dem Beschluss des Haushalts die zu erledigenden Aufgaben festgelegt.“ Nun muss man damit leben, es sei denn, dass es neue Erkenntnisse gibt, die auf eine deutliche Verschlechterung der finanziellen Situation hindeuten.
Sabine Seifarth ergänzt: „Wir haben den Haushalt seinerzeit abgelehnt, obwohl wir mit einigen Maßnahmen übereingestimmt haben. Seit einiger Zeit sehen wir diese Maßnahmen gefährdet und sind besorgt über die rechtliche Grundlage der aktuellen Entscheidung bezüglich der „De facto-Haushaltssperre.“
Besonders im Fokus steht die Kinder- und Jugendarbeit. Giovanni Graziano warnt: „Was wir heute versäumen, wird sich morgen negativ auf unsere Gesellschaft auswirken.“
Studien deuten darauf hin, dass die Reduzierung von Angeboten für junge Menschen langfristig zu großen Herausforderungen in der gesellschaftlichen Entwicklung führen kann.
Die Ratsgruppe „GRÜNE PARTEI 42“ fordert eine verantwortungsvolle und transparente Haushaltsplanung, um die Zukunftsfähigkeit unserer Stadt und das Wohl unserer Kinder und Jugendlichen zu sichern.
Anbei die Fragen der Gruppe an die Oberbürgermeisterin:
Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde beschlossen, dass Ausgaben ab 10.000 € und Stellennachbesetzung durch Sie oder Herrn Becker genehmigt werden müssen?
Welche gravierenden finanziellen Ereignisse sind eingetreten, dass eine solche Einschränkung des Ratswillens gerechtfertigt ist, zumal die schwierige Haushaltslage bei Aufstellung des Haushalts bereits bekannt war?
Beabsichtigen Sie den Rat nachträglich schriftlich über solche Entscheidungen zu informieren? Wenn nicht, warum nicht und auf welcher gesetzlichen Grundlage ist Ihr Handeln gerechtfertigt?
Haben Sie aufgrund ihrer Anordnung schon entsprechende Entscheidungen getroffen? Wenn ja, welche?